Was ist ...
... Psychotherapie?
Um den Begriff -Psychotherapie- zu definieren kann das Psychotherapeutengesetz, § 1 Abs. 3 PsychThG zitiert werden::
„Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Ver-fahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Weiter wird auch definiert, was Psychotherapie nicht ist: „Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkinde zum Gegenstand haben.“